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Die UN-Behindertenrechtskonvention
Veröffentlicht3. Mai 2024
Aktualisiert3. Mai 2024
VonBettina Schwarzmayr
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN‑Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.
In Österreich ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 26. Oktober 2008 in Kraft. Sie muss bei der Gesetzgebung und der Vollziehung (Verwaltung und Rechtsprechung) berücksichtigt werden.
Hier gibt die UN‑Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache.
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