Fachgespräch in Zürich: „Alternativen zu Jugendstrafen“

Die Frage nach strafrechtlichem Umgang mit Kindern unter 14 Jahren ist in den letzten Jahren zunehmend in den öffentlichen Fokus gerückt. Besonders nach medial stark begleiteten Einzelfällen wird der Ruf nach härteren Reaktionen lauter.

Wie aktuell diese Debatte ist, zeigte das Fachgespräch „Alternativen zu Jugendstrafen – Aktuelle Trends in Deutschland, Österreich und der Schweiz“, das am 24. April 2026 an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften stattfand. Ziel des Fachgespräches war es, vor dem Hintergrund zunehmender Punitivitätsdiskurse tragfähige Alternativen zu Jugendstrafen weiterzuentwickeln und zu stärken. Explizit wurde dort der gesellschaftlich lauter werdende Ruf nach härteren Strafen, einer Herabsetzung der Strafmündigkeit sowie geschlossener Unterbringung kritisch diskutiert.

Besonders spannend war dabei der länderübergreifende Austausch zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz – sowohl aus juristischer als auch aus sozialarbeiterischer Perspektive. Im Zentrum stand nicht die Frage, wie junge Menschen „härter“ bestraft werden können, sondern welche Maßnahmen tatsächlich nachhaltig wirken: Mediation, restorative justice, sozialpädagogische Begleitung, Beziehungskontinuität und frühe Interventionen.

Gerade für die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist dieser Zugang relevant. Denn wir erleben täglich, dass junge Menschen nicht durch Bestrafung lernen – sondern durch Beziehung, Verlässlichkeit und echte Beteiligung.

Strafmündigkeit im Vergleich

In Österreich und Deutschland beginnt die Strafmündigkeit mit dem vollendeten 14. Lebensjahr. Kinder unter 14 Jahren gelten als strafunmündig und können strafrechtlich nicht verfolgt werden. Stattdessen greifen Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie pädagogische Interventionen.

Die Schweiz geht einen anderen Weg: Dort beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit bereits ab 10 Jahren. Allerdings ist auch dort das System stark auf Schutz und Entwicklung ausgerichtet. Freiheitsentzug spielt eine deutlich untergeordnete Rolle und steht ebenfalls hinter pädagogischen Maßnahmen zurück.

Der Vergleich zeigt: Die Altersgrenzen unterscheiden sich deutlich, die Grundlogik der Systeme jedoch weniger, als es auf den ersten Blick scheint. Alle drei Länder betonen – zumindest im rechtlichen Anspruch – den Gedanken der Entwicklung, nicht der Bestrafung.

Der gesellschaftliche Druck: von Strafe zu Vergeltung

Parallel zur rechtlichen Realität lässt sich jedoch eine gesellschaftliche Verschiebung beobachten. In öffentlichen Debatten wird zunehmend weniger nach pädagogischen Lösungen gefragt, sondern nach Konsequenzen, die als „hart“ und „abschreckend“ wahrgenommen werden. Besonders bei sehr jungen Tatverdächtigen wird der Ruf nach früher Strafmündigkeit oder geschlossener Unterbringung lauter.

Bestrafung bzw. Strafen im Allgemeinen, zielen auf Abschreckung (Generalprävention). Pädagogische Konsequenzen hingegen zielen auf Veränderung von Verhalten, Entwicklung von Einsicht und Schutz vor weiteren Eskalationen. Diese Unterscheidung ist zentral – besonders im Kontext von Kindern und Jugendlichen.

Was bedeutet das für Einrichtungen der Jugendarbeit?

In der Praxis der Jugendarbeit stellt sich diese Frage sehr konkret: Wie gehen wir mit unerwünschtem und/oder grenzüberschreitendem Verhalten um, wenn gleichzeitig der gesellschaftliche Druck in Richtung Härte steigt?

Viele Einrichtungen arbeiten bereits mit klaren Stufenmodellen:

  • Gespräch und Reflexion des Verhaltens
  • klare Grenzen und transparente Konsequenzen
  • temporäre Ausschlüsse bei massiven Regelverstößen

Entscheidend ist dabei weniger die „Härte“ der Konsequenz, sondern ihre Nachvollziehbarkeit und pädagogische Zielsetzung. Konsequenzen sollen Orientierung geben – nicht bloß bestrafen.

Ein Hausverbot beispielsweise kann notwendig sein – aber nicht als Machtdemonstration, sondern als Schutzraummaßnahme für andere Jugendliche und Mitarbeitende. Ebenso wichtig ist die Frage: Was ist notwendig, um den temporären Ausschluss zu beenden? Auch hier braucht es von Anfang an Klarheit und Transparenz.

Eigene Haltung reflektieren

Die aktuelle gesellschaftliche Debatte fordert auch Fachkräfte heraus. Wo beginnt notwendige Grenzziehung – und wo endet sie in reiner Reaktion auf öffentliche Diskurse? Welche Rolle spielt unser eigenes Sicherheitsbedürfnis im Umgang mit Jugendlichen, die Regeln überschreiten?

Gerade in der Arbeit mit jungen Menschen ist es wichtig, diese Fragen nicht nur situativ zu beantworten, sondern kontinuierlich zu reflektieren. Denn Haltung zeigt sich nicht in einfachen Fällen, sondern dort, wo Ambivalenz besteht.

Wenn wir als Jugendarbeiter:innen beginnen, vor allem an Bestrafung zu denken, verlieren wir unseren professionellen Auftrag. Offene Kinder- und Jugendarbeit ist kein Strafsystem – sie ist ein Raum für Entwicklung, Verantwortung und gesellschaftliche Teilhabe.

Fazit

Die Diskussion um strafunmündige Kinder ist kein rein juristisches Thema, sondern ein gesellschaftlicher Spiegel. Sie zeigt, wie wir als Gesellschaft über Verantwortung, Entwicklung und Gerechtigkeit denken.

Offene Jugendarbeit bewegt sich genau in diesem Spannungsfeld: zwischen Schutzauftrag, pädagogischem Anspruch und öffentlicher Erwartung nach schnellen, harten Lösungen. Umso wichtiger bleibt es, den Fokus nicht auf Bestrafung zu verschieben, sondern auf Entwicklung, Beziehung und langfristige Veränderung.

Denn die entscheidende Frage ist nicht: Wie bestrafen wir junge Menschen am wirksamsten?
Sondern: Wie schaffen wir Bedingungen und tragfähige Beziehungen, unter denen Jugendliche nicht straffällig werden bzw., unter denen sie Verantwortung für ihr Handeln übernehmen können?


Autor*in: Luca Flunger für Verein Q:Wir Jugendzentrum

Stadt Wien MA13

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