Seit Februar 2022 ist die Impfpflicht in Österreich in Kraft. Sie gilt für alle ab dem 18. Geburtstag, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich haben.
Für alle unter 18 Jahren ist die Impfung freiwillig. Das heißt konkret:
- Zwischen dem 14. und dem 18. Geburtstag liegt die Entscheidung für oder gegen das Impfen ganz bei der jugendlichen Person.
- Für alle Kinder vor dem 14. Geburtstag treffen die Erziehungsberechtigen die Entscheidung.
- Ist man über 18 Jahre und älter: Hier gilt ab sofort die Impfpflicht. Konkret heißt das: Man muss sich gegen Covid mit einem der zugelassenen Impfstoffe impfen lassen. Tut man es nicht, riskiert man ab dem 15. März unter bestimmten Voraussetzungen eine (verwaltungsrechtliche) Geldstrafe. Diese kann am Rechtsweg bekämpft werden, wenn man z.B. der Meinung ist, dass man von der Impfpflicht ausgenommen ist.
Generell gilt: Man ist nicht vorbestraft und man muss diese Strafe auch nicht im Polizeianhaltezentrum absitzen (Ersatzfreiheitsstrafe bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe).
Details zur Impfpflicht:
Phase 1: Februar bis 15. März 2022
Ungeimpfte Personen ab dem 18. Lebensjahr bekommen in dieser Zeit eine Information per Post, dass man impfen gehen soll. Bis zum 15. März 2022 ist dies ohne Strafe möglich. Sinnvoll ist es die zahlreichen kostenlosen Impfangebote zu nutzen.
Phase 2: 15. März bis zum 1. Impfstichtag
Ab sofort kann man eine Verwaltungsstrafe bis zu 600€ bekommen, wenn man noch immer nicht zumindest einmal geimpft ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Polizei kontrolliert in dieser Phase den Impf-Status bei Routinekontrollen, z.B. im Verkehr.
Phase 3: Ab dem 1. Impfstichtag
Durch einen Abgleich diverser Datenbanken (Zentrales Melderegister, Zentrales Impfregister und Epidemiologisches Meldesystem) wird der Impfstatus der in Österreich lebenden Menschen ermittelt und geprüft. Hat man das 18. Lebensjahr abgeschlossen und ist dann nach wie vor nicht geimpft, wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Ausnahmen von der Impfpflicht:
Es sind gesetzlich einige Ausnahmen angeführt, diese betrifft z.B. alle Personen unter 18 Jahren, schwangere Personen, Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (die Entscheidung liegt bei der_dem Amtsärzt_in) oder genesene Personen für 180 Tage ab dem Tag der Probennahme des positiven PCR-Tests.
Bei Fragen zur Impfpflicht oder allfälligen Verwaltungsstrafen in diesem Kontext können sich alle jungen Menschen bis 25 Jahren an die WIENXTRA-Jugendinfo wenden.
Viki Weissgerber, WIENXTRA Jugendinfo