Im März dieses Jahres wurde die UN-Kinderrechtskonvention um ein Dokument (General Comment) ergänzt, das erklärt, wie Kinderrechte in digitale Räume übertragen werden können – und sollten. Während das Dokument in einigen europäischen Ländern im Vorfeld intensiv diskutiert wurde, auch gemeinsam mit jungen Menschen, ging der Entstehungsprozess an Österreich spurlos vorüber.
Ein General Comment (auf Deutsch: Allgemeine Bemerkung) fügt der Kinderrechtskonvention nichts hinzu. Es ist quasi eine Interpretationshilfe: Wie sind die Kinderrechte konkret zu verstehen? Und wie sollen die einzelnen Staaten sie umsetzen? Der vorliegende Kommentar erkennt die Bedeutung von digitalen Umgebungen als Lern- und Erfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche an. Damit alle Heranwachsenden von deren Möglichkeiten gleichberechtigt profitieren können, braucht es Zugang zu Technologien, Zugang zu digitaler Bildung sowie eine Umgestaltung der digitalen Räume als kindgerechte und sichere Orte. Keine Frage: Da ist noch viel zu tun.
Als ersten Schritt braucht es Bewusstseinsbildung dafür, dass es so etwas wie digitale Kinderrechte überhaupt gibt. Wir (Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien und WIENXTRA-Medienzentrum) wollten einen Beitrag dazu leisten, indem wir im Kinderrechte-Monat gemeinsam mit Jugendlichen eine Diskussionsveranstaltung zu digitalen Kinderrechten gestalteten. Da das Thema etwas sperrig ist, entschieden wir uns dafür, das Projekt in schulischen Rahmen umzusetzen: mit dem Medienzweig des BRG/BORG Henriettenplatz. Lockdown-bedingt fand das Projekt ausschließlich online statt. Beim ersten Projekttermin setzten sich die Jugendlichen inhaltlich mit dem Thema auseinander. Beim zweiten Termin bereiteten sie sich für eine Live-Diskussion vor: Sie gestalteten einen Einführungsvortrag, schrieben Moderationstexte und überlegten sich Fragen.
Beim dritten Projekttermin fand die Live-Diskussion mit Dolores Bakos (NEOS Wien) Marina Hanke (SPÖ Wien) Silvia Janoch (ÖVP Wien), Ömer Öztaş (Die Grünen Wien) und Michael Stumpf (FPÖ Wien) statt. Das einstündige Panel wurde auf Zoom abgehalten und live auf Facebook gestreamt.
Kinderrechte, auch die digitalen, teilen sich in Gruppen auf. Man spricht auch von den drei Ps: Protection (Schutz), Provision (Versorgung und Förderung) und Participation (Beteiligung). Diese drei Gruppen von Kinderrechten sind eng miteinander verbunden und stehen in Wechselwirkung: Guter Schutz braucht gute Beteiligung, gute Beteiligung braucht gute Versorgung und Förderung, gute Beteiligung braucht guten Schutz usw
Die Vertreter_innen der verschiedenen Parteien betonen in der Diskussion ihre Einigkeit: Das Thema sei ihnen allen wichtig. Es wird aber gleichzeitig gut hörbar, wer die gesamte Bandbreite der digitalen Kinderrechte auf dem Schirm hat und wer sich vorwiegend auf dem Schutz-Aspekt fokussiert – aber höre dir die Diskussion an und mach dir selbst ein Bild!
Anu Pöyskö, WIENXTRA Medienzentrum
Ines Garnitschnig, KJA Wien