Impf-mündig ab 14

Ab wann können Jugendliche selbst über medizinische Fragen entscheiden, die ihren Körper betreffen?

Diese Frage ist den Berater_innen der WIENXTRA-Jugendinfo nicht fremd, denn sie taucht in unterschiedlichen Zusammenhängen regelmäßig auf:

  • Ab wann darf ich mir die Pille ohne Zustimmung durch die Eltern verschreiben lassen?
  • Ab wann darf ich mich piercen lassen?
  • Müssen Erziehungsberechtigte einer Impfung für ihr minderjähriges Kind zustimmen?

Das Gesetz gestattet jungen Leuten ab dem 14. Geburtstag selbstbestimmt über diese Fragestellungen zu entscheiden. Vorausgesetzt, die 14jährige Person ist in ihrer geistigen Entwicklung so weit, dass sie die Konsequenzen ihrer jeweiligen Entscheidung verstehen kann. Im Gesetzesjargon heißt das, sie ist „einsichts- und urteilsfähig“.

Ein Beispiel:
Eine 15jährige Schülerin möchte sich gegen Zecken (d.h. FSME-Schutzimpfung) impfen lassen. Die Eltern sind dagegen. Im Zuge der Impfung wird vom medizinischen Personal (auch) über Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt. Eine durchschnittlich entwickelte 15jährige wird diese Informationen altersgemäß verstehen und ihre Entscheidung diesbezüglich treffen können. Im Zweifelsfall muss dies für jede minderjährige Person geprüft werden.

Das bedeutet aktuell:
Mündige Minderjährige ab 14 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten sowohl einer Covid-Testung (PCR, Antigen-Schnelltest) als auch einer Impfung unterziehen.

Wobei zurzeit die Corona-Schutzimpfung für alle ab 16 Jahren (Impfstoff von BioNtech und Pfizer) bzw. ab 18 Jahren (Impfstoff von Moderna und AstraZeneca) zugelassen ist. Vermutlich mit Ende des Jahres wird sich diesbezüglich die Situation nochmal ändern, wenn die aktuellen Impfstoffe auch für Jüngere zugelassen werden.

Wer mehr darüber wissen mag:

Viki Weißgerber
Juristin & Beraterin der WIENXTRA-Jugendinfo
Kontakt:

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