Anfang Juni 2020 wurde das Jugendgerichtsgesetz (§37 JGG) geändert.
Zwingend ist nun für alle unter 21 Jahren von Amts wegen (d.h. von der Polizei) eine anwaltliche Vertretung zu organisieren und zwar immer bei
- einer Festnahme und anschließendem Verhör oder
- der Vorführung zur sofortigen Vernehmung (= wenn die Polizei eine Person festnimmt, um diese sofort zu befragen).
Ansonsten darf das Verhör nicht stattfinden. In Ausnahmefällen kann die Vernehmung per Video aufgezeichnet werden, wenn keine anwaltliche Vertretung oder eine Vertrauensperson verfügbar ist. Hier geht es vor allem um Fälle von „Gefahr in Verzug“.
Bei einem Verhör ohne vorhergehende Festnahme – also einer brieflich eingetroffenen Ladung zum Verhör hat man die Möglichkeit eine Vertrauensperson mitzunehmen, aber kein Recht auf einen kostenfreien Rechtsbeistand.
Die Praxis zu dieser Bestimmung wurde seit dem Sommer von der Polizei recht unterschiedlich gehandhabt, und viele von euch hatten diesbezüglich immer wieder Fragen. Daher freut es uns, nun endlich Klarheit und vor allem Rechtssicherheit zu haben.
Besonderer Dank für die Klärung geht an JUVIVO (für Unterstützung bei der Recherche) und an die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien, die zukünftig alle Fälle sammeln wird, wo es nicht so läuft, wie rechtlich vorgesehen. Ihr könnt euch diesbezüglich direkt an die Kolleg_innen wenden oder auch an uns, wir leiten es gern weiter.
Online findet Ihr diese Infos zusammengefasst auf: https://www.wienxtra.at/jugendinfo/infos-von-a-z/polizeikontrolle-deine-rechte-pflichten/ (Wenn du festgenommen wirst…) bzw.
https://www.wienxtra.at/jugendinfo/infos-von-a-z/post-von-der-polizei/ (Anzeige oder Vorladung als beschuldigte Person)
Wenn Ihr dazu (oder zu anderen Themen) Fragen habt:
Gern könnt Ihr das Team der Jugendinfo kontaktieren.
Viki Weißgerber
WIENXTRA-Jugendinfo
Kontakt:
Sarah Jagfeld
Birgit Schrentewein
(Team Beratung)